6 Comments

  1. Respekt, ich zieh den Hut! Macht ER es oder macht ER es nicht, das fragte ich mich seit gestern öfters. Ganz ehrlich, ich war mir nicht sicher, ich habe ein wenig gezweifelt. So bin ich froh und neugierig, einen GR zu erleben, der als ungeschliffener Stein sich in dieses Mühlwerk schmeißt und ganz neue Ansätze einbringt! Gratuliere!

    • Danke für das Vorschusslorbeeren, Bernhard! Ganz so leicht habe ich mir die Entscheidung auch nicht gemacht und mir schon ein paar Tage Zeit gelassen und mit dem/der ein oder anderen darüber gesprochen – heute war meine selbst gesetzte Deadline für eine Entscheidung. In den nächsten Tagen vor der ersten Sitzung gibt es nun noch ein paar Dinge auf’s Gleis zu setzen, wie ich mir selbst meine Arbeit im GR vorstelle. Mehr dann in diesem Blog.

  2. Eisenkolb Gerhard

    Tja, wer auf einer Liste kanditiert,
    der darf sich nicht wundern wen er antreten muss.
    Da es sich um ein Ehrenamt handelt,
    denke ich nicht, dass man so einfach nicht antreten kann.
    Aber jetzt tut er es und das ist gut so.
    Viel Erfolg!

    • BeKie_JMF

      Nur zur sachlichen Information: Weder zur „Nichtannahme“ noch zur „Rückgabe“ eines Gemeinderatsmandats ist der/die Gewählte lt. GLKrWG verpflichtet, Gründe anzugeben. Der Wahlausschuss bzw. der Gemeinderat kann jeweiliges nur zur Kenntnis nehmen und sich dann hoffnungsvoll an den jeweiligen Listennachfolger wenden. Anders sehe ich es mit der moralischen Verpflichtung gegenüber „seinen“ Wählern. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden!
      Somit: Alles richtig gemacht, viel Erfolg!

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